Hygieneschutzkonzept
des Vereins Provinzkultur e.V. für Veranstaltungen im Rahmen des 20. Provinzschrei.
Zum Schutz unserer Gäste, Künstlerinnen und Künstler sowie Mitarbeiter/-innen hat der Verein Provinzkultur e.V. ein Hygieneschutzkonzept erstellt, welches vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus schützen soll. Wir verpflichten uns als Verein, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Grundsätzlich haben wir uns bei der Erstellung des vorliegenden Konzeptes an die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts gehalten.
Zugleich fordern wir alle Besucher und Gäste unserer Veranstaltungen zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf. Ein umfassender Infektionsschutz kann nur gewährleistet werden, wenn sich alle Anwesenden vernünftig verhalten und die aufgestellten Regeln einhalten.
Unsere Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Name: Hendrik Neukirchner
Tel. / E‑Mail: 0173 9798349 / hendrik.neukirchner@provinzkultur.de
Name: Margitta Eidam
Tel. / E‑Mail: 0151 68105289 / margitta.eidam@provinzkultur.de
Name: Alexander Keiner
Tel. / E‑Mail: 0176 24697810 / alexander.keiner@provinzkultur.de
Inhaltsverzeichnis
1. allgemeine Maßnahmen zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
2. konkrete Umsetzung der allgemeinen Maßnahmen
2.1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Besuchern
2.2. Abstand Bühne – Publikum
2.3. Mund-Nasen-Bedeckungen
2.4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
2.5. Handhygiene
2.6. Hygieneschutzmaßnahmen in Sanitärräumen usw.
2.7. Hygieneschutzmaßnahmen im gastronomischen Bereich
2.8. Hygieneschutzmaßnahmen im Einlassbereich
3. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
4. konkrete Umsetzung im Veranstaltungsraum
5. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang
1. Allgemeine Maßnahmen zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
- Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen und Sitzplätzen
- Gewährleistung eines Mindestabstandes zwischen künstlerischen Akteuren (Bühne) und Publikum (Bestuhlung)
- Bereithaltung von Mund- und Nasenschutzmasken für Besucher
- Zutrittsverweigerung von Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung)
- Vorhaltung von Desinfektionsmitteln und Handreinigung (Spender)
- Hygieneschutzmaßnahmen im gastronomischen Bereich
- Einsatz eines qualifizierten Sicherheitsdienstes zur Umsetzung der getroffenen Maßnahmen
- Umfangreiche Hygieneschutzhinweise am Veranstaltungsort und in den Werbemitteln zur Veranstaltung
- Aufnahme der Kontaktdaten aller Besucher zur Nachverfolgung bei später auftretenden Infektionen (Kontaktnachverfolgung gem. § 3 Abs. 4 ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO)
- Folgende Daten von Gästen, Besuchern und sonstigen Anwesenden werden erfasst (nach DSGVO):
1.Name und Vorname
2. Wohnanschrift oder Telefonnummer
3.Datum des Besuchs
4.Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.
- Bei der Erfassung wird sichergestellt, dass die Daten vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter zu geschützt werden. Die Aufbewahrung erfolgt für die Dauer von vier Wochen. Die Kontaktdaten werden nach Ablauf der Frist datenschutzgerecht vernichtet. Eine Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich zu infektionsschutz-rechtlichen Zwecken. Personen, die ihre Kontaktdaten nicht angeben, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Großteil der Kontaktdaten wird bereits im Vorfeld durch den Online-Ticket-Vorverkauf erhoben.
2. Konkrete Umsetzung der allgemeinen Maßnahmen
2.1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Besuchern
- Unterweisung der Vereinsmitglieder, eingesetzten Helfer und des Ordnungspersonals über die notwendige Einhaltung der Abstandsregeln
- Vermeidung von Warteschlangen durch gezielte Wegeführung, Abstandsmarkierungen und Online-Ticket-Vorverkauf (dadurch zügiges Scannen der Tickets am Einlass möglich)
- Anbringen von Bodenmarkierungen vor den Eingangs- und Ausgangsbereichen, den Sanitärbereichen sowie den gastronomischen Versorgungseinheiten
- Feste Bestuhlung in Zweierreihen für 2 Personen aus einem Haushalt bzw. 2 befreundete Personen, die im Abstand von jeweils mindestens 1,5 Metern zueinander aufgebaut wird (siehe Raumplan)
- Aushang von Hinweisschildern auf dem VA-Gelände
- Strenge Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln durch die eingesetzten Ordnungskräfte und anwesenden Vereinsmitglieder
2.2. Abstand Bühne – Publikum
- Der Abstand zwischen Bühne und Publikum beträgt in der Regel mindestens 2 Meter
- Beim Einsatz von Blasinstrumenten wird der Abstand zwischen Bühne und Publikum auf 6 Meter erhöht.
- Der Abstand wird durch die jeweiligen Aufbauten (Bühne und Bestuhlung) eingehalten und durch zusätzliche deutlich sichtbare Abstandsmarkierungen gekennzeichnet.
2.3. Mund-Nasen-Bedeckungen
- Es wird sichergestellt, dass Mitarbeiter/-innen, Vereinsmitglieder und Sicherheitspersonal mit direktem Publikumskontakt Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
- Hinweis an Gäste, Künstlerinnen und Künstler sowie Mitarbeiter/-innen, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist
- Schulung des eingesetzten Personals über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für das eingesetzte Personal
- Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckung für das Publikum (auf Wunsch)
aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und behördlichen Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Covid 19-Krankheit sind alle Gäste grundsätzlich verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie die Räume betreten.
2.4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Bereits am Einlass stringente Aufforderung an Gäste mit entsprechenden Symptomen, das VA-Gelände zu verlassen, bzw. zuhause zu bleiben
- Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
- Treffen von Regelungen im Rahmen der Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht (Aufnahme der Kontaktdaten aller Gäste, Künstler*innen und Mitarbeiter*innen nach DSGVO)
2.5. Handhygiene
- Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
- Bereitstellung eines Spenders mit Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion im Einlassbereich, in den gastronomischen Bereichen und im Sanitärbereich
- Unterweisung der Mitarbeiter*innen zur Handhygiene
- Bereitstellung von hautschonender Seife
- Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
- Hinweis auf Hautpflege
2.6. Hygieneschutzmaßnahmen in Sanitärräumen usw.
- Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
- Anpassung der Reinigungsintervalle durch das Reinigungspersonal
- Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen
- Bereitstellung eines Spenders mit Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion
- Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
2.7. Hygieneschutzmaßnahmen im gastronomischen Bereich
- Anbringen von Bodenmarkierungen an den Ausschank- und Rückgabebereichen
- Dadurch Vermeidung von Warteschlangen
- Deutlich gekennzeichnete und getrennte Bereiche für den Ausschank und die Rückgabe von gastronomischen Produkten
- Getrennte Wegeführung hin zu den Ausschank- und zu den Rückgabebereichen
- Ausschließlich Ausschank von Getränken in Einwegbechern und Flaschen
- Bereitstellung eines Spenders mit Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion für Publikum und Personal
- Ausreichender Abstand zwischen Personal und Publikum
- Einsatz von Spuckschutzwänden zur Vermeidung von Übertragung von Aerosolen zwischen Personal und Publikum
- Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
2.8. Hygieneschutzmaßnahmen im Einlassbereich
- Vermeiden von Warteschlangen am Einlass und im gesamten im VA-Gelände bzw. Gebäude durch Abstandsmarkierungen und Online-Ticket-Vorverkauf (dadurch zügiges Scannen der Tickets am Einlass möglich)
- Deutlich gekennzeichnete und getrennte Bereiche für den Einlass und die Ausgänge
- Getrennte Wegeführung zum Einlass und zu den Ausgängen
- Kontaktloser Einlass durch Scannen von Tickets
- Bereitstellung eines Spenders mit Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion für Publikum und Personal
- Aushang von Anleitungen zur Handhygiene und den sonstigen Hygieneschutzmaßnahmen im Veranstaltungsgelände
3. Sonstige Hygienemaßnahmen
- regelmäßige Belüftung aller Bereiche im VA-Gelände bzw. des Gebäudes
- Nutzung der installierten Belüftungsanlage
- Aushang der Hygieneregeln im gesamten Gebäude bzw. VA-Gelände
- regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Armaturen)
- Für den kleineren Teil der Besucher, die ein Ticket an der Abendkasse erwerben möchten, gibt es eine zweite Kasse. Hier erfolgt die Bezahlung sowie der Eintrag der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung auf einem vorbereiteten Musterformular.
5. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang
- Das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept wird dauerhaft zur Vorlage und Einsicht aufbewahrt.
- Das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept wird für alle Mitarbeiter, Vereinsmitglieder, das Sicherheitspersonal und alle Besucher sichtbar im Gebäude ausgehängt.
Suhl, 17. Juli 2020
Hendrik Neukirchner
Vereinsvorsitzender